- Sie haben ihren Wohnsitz in der Stadt Zürich und sind wohnhaft im Wahlkreis 3
- Sie sprechen und verstehen deutsch
- Sie haben eine gültige E-Mail Adresse für die Zustellung der Aufgebote
- Geeignete freiwillige Wahlbüromitglieder können bei der nächsten Legislaturperiode durch den Vorstand zur Wahl vorgeschlagen werden
- Sie nehmen regelmässig an den Einsätzen Teil
Sie werden in der Regel 1-2 mal pro Jahr aufgeboten. (Je nach Bedarf und Wunsch auch mehrmals pro Jahr).
Je nach Anzahl der Vorlagen wird am Sonntag und zusätzlich bereits am Samstag gearbeitet.
Die Aufgebote erfolgen per Mail etwa fünf Wochen vor dem Urnengang.
Die Aufgebote sind persönlich, eine Stellvertretung durch andere Personen ist ausgeschlossen.
Im Verhinderungsfall sind sie
verpflichtet sich begründet abzumelden.
Unentschuldigtes Fernbleiben führt automatisch zum Ausschluss aus dem Kreiswahlbüro.
Über eine Aufnahme als freiwilliges Mitglied (WBM) entscheidet der Vorstand des Kreiswahlbüros 3 abschliessend.
Auskünfte:
Alfons Nievergelt, Sekretär Kreiswahlbüro 3,
E-Mail:
sekretaer@wahlbuero3.ch oder über
Online Kontakt Formular