Die Wahlbüromitglieder werden turnusgemäss eingesetzt. In der Regel wird ein Mitglied einmal im Jahr zu einer Dienstleistung aufgeboten. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass einzelne Mitglieder auf eigenen Wunsch bei Eignung und Bedarf häufiger eingesetzt werden.
Je nach Anzahl der Vorlagen wird am Samstag und am Sonntag gearbeitet.
Das Aufgebot wird ca. 5 Wochen vor dem Einsatz versendet, dem Aufgebot ist Folge zu leisten.
Bei Verhinderung hat eine umgehende
Abmeldung unter Angaben von Gründen zu erfolgen.
(Unentschuldigtes Fernbleiben kann durch den Vorstand gebüsst werden).
Der Einsatz erfolgt entweder im Auszähllokal oder im Stimmlokal.
Die Wahlbüromitglieder werden jeweils vor Ort in Ihre Arbeit eingeführt.
Bei Proporzwahlen findet in der Regel in der Woche vor den Wahlen eine obligatorische Instruktion statt.