Für das Sammeln von Unterschriften in den Stimmlokalen bestehen Vorschriften.
Diese Vorschriften sind durch die "Unterschriften Sammler" einzuhalten.
Bei nicht Befolgung können die Personen durch den Präsidenten des Wahlbüros
(oder beauftragte Person) weggewiesen werden.
> in Kürze wird die Guideline hier veröffentlicht.